Rechtsformen von Weiterbildungsorganisationen

Karin Dollhausen

DOI: https://doi.org/10.35468/wbeb2022-242

Weiterbildungsorganisationen agieren in unterschiedlichen institutionellen Reproduktionskontexten (Schrader, 2010), so z. B. auf dem Weiterbildungsmarkt, in Unternehmen, als Ämter, Akademien oder Bildungsbetriebe in öffentlicher Trägerschaft. Entsprechend vielfältig sind die Organisationsformen, die auch durch die R. mitbestimmt werden.

Die R. geben den Rahmen vor, in dem sich Weiterbildungsorganisationen im allgemeinen Rechtsgefüge bewegen. R. sind gesetzlich geregelt (z. B. nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB oder dem Handelsgesetzbuch, HGB) und beziehen sich auf die Rechtseinheit Unternehmen, zu der privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Organisationen zählen. Die R. regeln die Rechte und Pflichten, die Errichtung, den Betrieb und die Liquidation eines Unternehmens sowie Fragen des Grundkapitals, der Geschäftsführung und der Rechenschaftslegung. Außerdem legen R. fest, ob im Haftungsfall das Unternehmen eine Rechtspersönlichkeit besitzt (privatrechtlich z. B. als Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG), eingetragener Verein (e. V.); öffentlich-rechtlich z. B. als Körperschaft, Stiftung, rechtsfähige Anstalt) oder ob natürliche Personen für das Unternehmen einstehen. Schließlich bestimmen R., ob Unternehmen rechtsfähig sind oder nicht. Nicht rechtsfähig sind im privatrechtlichen Bereich z. B. die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), der Verein und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), im öffentlich-rechtlichen Bereich sind es die nicht rechtsfähige Anstalt, die Behörde bzw. der Regie- oder Eigenbetrieb.

R. werden in Gesellschaftsverträgen und/oder Satzungen dokumentiert. Für Weiterbildungsorganisationen sind R. ein relevanter Faktor für das Personal-, Ressourcen- und Organisationsmanagement, bei wirtschaftlicher Betätigung (z. B. Marktaktivität, Rücklagenbildung, Reinvestitionen), bei der Akquisition von öffentlichen Fördermitteln und/oder privaten Aufträgen oder auch bei der Übernahme von Trägerschaften für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen und -kurse. So werden bspw. für Bildungsaufgaben, die sich aus weiterbildungsrechtlichen Regelungen des Bundes (Berufsbildungsgesetz, BBiG; Hochschulrahmengesetz, HRG; Fernunterrichtsschutzgesetz, FernUSG; Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG; Sozialgesetzbuch, SGB III) und den Weiterbildungsgesetzen der Länder (Recht der Weiterbildung) ableiten, zumeist öffentlich-rechtliche Rechts- und Unterhaltsträger eingesetzt. Dazu gehören Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen), Personalkörperschaften (z. B. Hochschulen, Kammern, Kirchen im Sinne des Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 WRV) und Verbandskörperschaften (z. B. kommunale Zweckverbände). Die Träger können dabei sowohl nicht rechtsfähige als auch rechtsfähige Weiterbildungsorganisationen betreiben. Zum ersten Fall gehört z. B. die Kommune, die die Volkshochschule (vhs) als Eigenbetrieb führt. Zum zweiten Fall gehören z. B. die Kommune mit der vhs als e. V., die Gewerkschaft mit dem Bildungswerk als e. V. und die Kirche mit dem Bildungszentrum als Stiftung.

Im Zuge der Bedeutungszunahme von Projektförderungen sowie von gesetzlichen Lockerungen bei der Vergabe öffentlicher Mittel, vermischen sich vormalige Abgrenzungen zwischen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Weiterbildung sowie Zuordnungen von öffentlichen Mittelzuschüssen und privater Finanzierung. Ebenso ist die europäische Zusammenarbeit gestärkt worden, was zu einem Bedeutungszuwachs von R. geführt hat, die auf EU-Ebene geregelt werden, so z. B. die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV).

Literatur

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. (Hrsg.). (2010). Rechtsformen. Begleitbroschüre zum eTraining „Rechtsformen“. Mittelstandspolitik, Existenzgründungen, Dienstleistungen. Berlin: BMWi.

Dollhausen, K. & Schuldt, H.-J. (2020). Organisation, Haushalt und Controlling in der Weiterbildung. In P. Krug & E. Nuissl (Hrsg.), Praxishandbuch WeiterbildungsRecht. Fachwissen und Rechtsquellen für das Management von Bildungseinrichtungen (Loseblattwerk, Kap. 3.0). Neuwied: Luchterhand.

Schrader, J. (2010). Reproduktionskontexte der Weiterbildung. Zeitschrift für Pädagogik, 56(2), 267–284.

Recht der Weiterbildung
Reeducation