Kultusministerkonferenz

Ulf Rautenstrauch

DOI: https://doi.org/10.35468/wbeb2022-167

In Deutschland liegen nach dem Grundgesetz (Art. 30) die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen für die Kultur- und Bildungspolitik in der Zuständigkeit der Bundesländer. Diese organisieren ihre Zusammenarbeit v. a. über die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Die KMK ist ein Zusammenschluss der Bildungs- und Forschungsministerinnen und -minister bzw. -senatorinnen und ­-senatoren als die Zuständigen für Fragen der Bildung, Hochschulen, Forschung und Kultur in den Landesregierungen.

Die KMK wurde bereits 1948, also noch vor der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland, in den westlichen Besatzungszonen gegründet. Nach der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands im Jahr 1990 traten auch die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der KMK bei. Berlin ist seit der Vereinigung seiner westlichen und östlichen Stadtteile als Ganzes in der Konferenz vertreten.

Die KMK behandelt lt. ihrer Geschäftsordnung „Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“. Insofern hat sie keine Befugnis zur Rechtssetzung; diese obliegt den Bundesländern in eigener Zuständigkeit. Die Zusammenarbeit basiert vielmehr auf Beschlüssen, Empfehlungen, Vereinbarungen oder auch Staatsabkommen, die einen verbindlichen Rahmen vorgeben. Vielfalt im Bildungswesen ist hierbei gewollt. In dieser Vielfalt liegt das Hauptaugenmerk der KMK auf (1) der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen ( Zertifikate –
Abschlüsse
) als Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung ( Anerkennung – Validierung), (2) der Sicherung von Qualitätsstandards (Qualität) in Schule, Berufsbildung und Hochschule und (3) der Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur. Zugleich ist die KMK ein zentrales Instrument für die Vertretung gemeinsamer Interessen der Länder in Bildung, Wissenschaft und Kultur gegenüber dem Bund, der Europäischen Union (EU), dem Europarat, der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) und den Vereinten Nationen (UN).

Organe der KMK sind das Plenum, das Präsidium und die Präsidentin bzw. der Präsident. Neben den Ministerinnen und Ministern sowie Senatorinnen und Senatoren in Plenum und Präsidium kommen zudem die Amtschefinnen und -chefs (Staatssekretärinnen und -sekretäre bzw. Staatsrätinnen und -räte) der Ministerien zu regelmäßigen Sitzungen (sog. Amtschefkonferenzen) zusammen. Die Entscheidungen von Plenum und Amtschefkonferenz werden durch sog. Hauptausschüsse sowie durch Kommissionen für einzelne Bereiche vorbereitet. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch auf Arbeitsebene regelmäßig länderübergreifend Informationen und Erfahrungen ausgetauscht werden. Für den Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung ist derzeit der Schulausschuss mit Unterausschuss für Berufliche Bildung und Weiterbildung federführend. Die laufenden administrativen Arbeiten erfolgen durch das Sekretariat der KMK mit dem Hauptstandort in Bonn (Nordrhein-Westfalen), das durch eine Generalsekretärin bzw. einen Generalsekretär geleitet wird. Es bereitet insb. die Plenar-, Ausschuss- und Kommissionssitzungen vor und ist mit der Auswertung und Umsetzung der Beratungsergebnisse befasst.

Unter „allgemeiner Weiterbildung“ versteht die KMK „alle Lernformen, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben“. Auf dieser Grundlage fokussiert sie gegenwärtig folgende inhaltlichen Schwerpunkte:

  1. Alphabetisierung und Grundbildung: Ziel ist es, die Lese- und Schreibfähigkeiten von Erwachsenen in Deutschland deutlich zu verbessern.
  2. Politische Weiterbildung (politische Bildung): Im Sinne einer demokratischen Gesellschaft soll das Engagement in Nachbarschaft, Stadtviertel oder Dorf, am Arbeitsplatz, in Vereinen, Initiativen oder Organisationen gefördert werden.
  3. Weiterbildungsgesetze (Recht der Weiterbildung): In 14 Bundesländern ist die Weiterbildung gesetzlich geregelt, v. a. hinsichtlich der staatlichen Anerkennung und der Förderung von Weiterbildungseinrichtungen.
  4. Individuelle Weiterbildungsförderung (staatliche Weiterbildungsförderung): Neben der sog. Bildungsprämie des Bundes existieren in zehn Ländern eigene Regelungen, die die berufliche Weiterbildung und Beratung von Beschäftigen unterstützen.
  5. Bezahlte Bildungsfreistellung: In 14 Bundesländern gibt es das Recht auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung in Form von Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder Bildungszeit.
  6. Kompetenzerfassung: Ein System zur Bilanzierung von individuellen Kompetenzen (ProfilPASS) (Kompetenzbilanzierung; Weiterbildungspässe) soll ermöglichen, in sämtlichen Lebensbereichen formal, non-formal oder informell erworbene Fähigkeiten zu erfassen (formale – non-formale – informelle Bildung).
  7. Qualitätsmanagementmodelle: Ziel ist die Entwicklung und Sicherstellung von teilnehmer- und kundenorientierter Qualität in Bildung, Beratung und sozialer Dienstleistung.
  8. Netzwerke und Kooperationen: Eine strategische Zusammenarbeit in der Weiterbildungslandschaft mit Akteuren aus Wirtschaft, Sozialem und Kultur soll vorangebracht werden.
  9. Innovationen: Nicht zuletzt werden neue Formate der Weiterbildung gefördert.

Literatur

Hepp, G. F. (2011). Bildungspolitik In Deutschland: Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS.

Köller, O., Hasselhorn, M., Hesse, F. W., Maaz, K., Schrader, J., Solga, H., Spieß, K. & Zimmer, K. (Hrsg.). (2019). Das Bildungswesen in Deutschland: Bestand und Potenziale (utb 4785). Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt.

Sekretariat der Kultusministerkonferenz. (Hrsg.). (2015). Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin: KMK.

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder. (Hrsg.). (1982). Sammlung der Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Loseblattsammlung, 5 Bde., 3. Aufl.). Neuwied: Luchterhand.

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