Europäische Kommission

Klaus Fahle

DOI: https://doi.org/10.35468/wbeb2022-088

Durch völkerrechtlich verbindliche Verträge haben die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Rechte und Regelungsbereiche übertragen. Die EK ist ein zentrales Organ der EU. Weitere Organe sind der Europäische Rat, das Europäische Parlament, der Europäische Gerichtshof, der Europäische Rechnungshof, der Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Ausschuss der Regionen.

Die Europäischen Verträge (Art. 17) weisen der EK mehrere herausgehobene Verantwortlichkeiten zu, u. a. die Überwachung der Anwendung der EU-Verträge; Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen; das Initiativrecht für Gesetzgebungsakte der EU sowie die Außenvertretung der EU (mit wenigen definierten Ausnahmen). Die Bildungs- und Berufsbildungspolitik wird von der EK im Rahmen der an die EU übertragenen Kompetenzen gestaltet (v. a. Art. 165, 166). Sie unterliegt aber auch Einflüssen anderer Politikressorts der EU, insb. im Bereich des Binnenmarkts, der Nachbarschaftspolitik, der Strukturfonds und der Handelspolitik.

Die Präsidentin bzw. der Präsident der EK wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen und bedarf der Bestätigung des Europäischen Parlaments. Die EK ist gegliedert in Generaldirektionen, die von jeweils einer Kommissarin oder einem Kommissar geleitet werden. Die Kommissarinnen und Kommissare werden in ihrer Arbeit von sog. Kabinetten unterstützt. Für die Umsetzung von Förderprogrammen beauftragt die EK u. a. sog. Exekutivagenturen.

Jeder legislative Vorschlag der EK bedarf im Vorfeld einer Abstimmung mit allen Generaldirektionen und einer Annahme durch das Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare. Im Bereich Bildung sind die Generaldirektion Bildung, Jugend Kultur und Sport sowie die Generaldirektion Beschäftigung federführend. Erstere ist zuständig für Hochschulbildung, Schulbildung, Jugend und Sport sowie die Koordination des Programms Erasmus+, Letztere für die berufliche Bildung und Erwachsenenbildung sowie den Europäischen Sozialfonds.

Die EK wirkt auf drei Ebenen auf die Bildungspolitik (Weiterbildungspolitik) und die Erwachsenen- und Weiterbildung ein:

  1. Im Rahmen der offenen Methode der Koordination, des europäischen Semesters, aber auch im Kontext der EU-Verträge veröffentlicht die EK Strategiepapiere und Mitteilungen, die Diskussionen mit relevanten Akteuren auf europäischer Ebene maßgeblich bestimmen. Derzeit sind zwei Mitteilungen zu Leitlinien der Politik der EK geworden: Die Mitteilung zur Europäischen Kompetenzagenda (Europäische Kommission, 2020a) sowie die Mitteilung zum Europäischen Bildungsraum bis 2026 (ebd., 2020b).
  2. Ein weiteres Instrument sind Richtlinien, Verordnungen und Verträge im Kontext anderer der EU übertragenen Zuständigkeiten. Beispiele sind die Verordnungen im Bereich der Anerkennung (Anerkennung – Validierung) von beruflichen Qualifikationen in geregelten Berufen, die im Zusammenhang mit der sog. Vollendung des Binnenmarkts stehen, und Bestimmungen im Handelsabkommen, die auch Bildungsdienstleistungen betreffen.
  3. Das dritte Handlungsfeld stellen Förderprogramme dar. Die wichtigsten Programme, die auch die Erwachsenenbildung betreffen, sind Erasmus+ und der Europäische Sozialfonds. Das Programm Erasmus+ fördert die grenzüberschreitende Mobilität von Lernenden und des Bildungspersonals (Personal) und die Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen (Netzwerke – Kooperationen). Für den Bereich der Erwachsenenbildung sieht die Verordnung eine leichte Steigerung auf niedrigem Niveau gegenüber dem laufenden Programm vor. Erwachsenenbildung wird dabei definiert als „[…] jede Form des nicht berufsbezogenen Lernens für Erwachsene nach der Erstausbildung, ob formal, nichtformal oder informell“ (Europäisches Parlament & Europäischer Rat, 2021, Art. 2 Abs. 13). Maßnahmen und Projekte der beruflichen Weiterbildung werden der beruflichen Bildung (Berufsbildung) zugerechnet.

Bezüge zur Bildungspolitik bestehen auch in anderen Programmen, die nicht in erster Linie auf Bildung abzielen. Beispiele hierfür sind das Programm Creative Europe sowie die Initiativen im Bereich der Digitalisierung (Programme Digital Europe, Aktionsplan Digitales Europa).

Bildung ist seit dem Vertrag von Maastricht (1992) ein relevantes Politikfeld mit entsprechenden Aushandlungsprozessen geworden, die sich in den Strategien der EK niederschlagen. Insb. die Methode der offenen Koordination hat der EK Politikfelder erschlossen, die ihr nicht durch die EU-Verträge übertragen wurden. Die EK hat sich dabei als Impulsgeber europäischer Bildungspolitik etabliert und nutzt ihre Kompetenzen in der Umsetzung. Im Gegenzug ist in der Erwachsenenbildung europäische Fachöffentlichkeit entstanden.

Literatur

Nuissl, E., Lattke, S. & Maschke, T. (2010). Europäische Perspektiven in der Erwachsenenbildung (Reihe Studientexte für Erwachsenenbildung, Bd. 12). Bielefeld: W. Bertelsmann.

Europäische Kommission. (2020a). European Skills Agenda for sustainable competitiveness, social fairness and resilience (Reference: COM(2020)274 final). Brüssel (BE): EK.

Europäische Kommission. (2020b). On achieving the European education area by 2025 (Reference: SWD(2020)212 final). Brüssel (BE): EK.

Europäisches Parlament & Europäischer Rat. (2021). Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (Text von Bedeutung für den EWR). Brüssel (BE): EP & ER.

Europäische Erwachsenenbildung
European Association for the Education of Adults