Anerkennung – Validierung

Elke Gruber

DOI: https://doi.org/10.35468/wbeb2022-011

Die Begriffe A. und V. werden in ihrer Verwendung als gezielte Nachweisführung und absichtsvolle Würdigung vielfach synonym gefasst. Während im Bildungsdiskurs A. noch weitere allgemeine Bedeutungen wie Lob, Achtung und Respektierung umfasst, wird V. enger und konkreter im Sinne einer erfolgreichen Verifizierung von Lernleistungen verwendet. Unter V. wird somit ein Verfahren verstanden, mit dem bereits erworbene Lernergebnisse einer Person sichtbar gemacht werden. Ein Validierungsverfahren kann sämtliche Verfahrensschritte von der Identifikation, Dokumentation, Bewertung bis hin zur Zertifizierung (Zertifikate – Abschlüsse) umfassen. Letztere ist allerdings nicht immer notwendig (z. B. bei der Selbstreflexion und Selbstevaluation erworbener Kompetenzen) oder möglich (z. B. bei der Kompetenzbilanzierung). Damit ein Validierungsergebnis öffentliche A. findet, braucht es eine Stelle, die eine entsprechende Akkreditierung vornimmt. V. steht zudem in enger Verbindung mit dem Monitoring und der System­evaluation.

Die V. als Instrument und Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Lernleistungen hat im deutschsprachigen Raum eine längere Tradition als vielfach angenommen. In den 1960er Jahren waren dafür Begriffe wie A. und „Anrechnung“ im Sinne einer Würdigung bzw. Bestätigung einer bestimmten Gültigkeit von Lernleistungen gebräuchlich. Damals richtete sich die A. insb. auf formale Bildungsabschlüsse (z. B. erworben auf dem zweiten Bildungsweg oder im Ausland), wobei sie in der Berufsbildung schon zu dieser Zeit die V. von non-formal und informell erworbenen Lernelementen beinhaltete. Im Kontext zunehmender Internationalisierung und Globalisierung des Arbeitsmarkts in den 1990er Jahren gewinnen die A. und V. von Kompetenzen an Bedeutung. Im Fokus stehen nun – neben der A. formaler Abschlüsse –
verstärkt die V. non-formaler und informeller Lernleistungen (formale – non-formale –
informelle Bildung
). Dieser Entwicklung trägt der Europäische Rat im Jahr 2012 Rechnung und erlässt eine Empfehlung zur V. nicht-formalen und informellen Lernens (Amtsblatt der Europäischen Union, 2012/C 398/01). Sie fordert die EU-Mitgliedsstaaten unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips auf, national koordinierte Ansätze zur V. zu entwickeln und zu verankern. Damit hält der international gebräuchliche Begriff V. offiziell Einzug in den deutschsprachigen Raum.

Mit V. waren immer schon verschiedene Ansätze gemeint, und es wurden unterschiedliche Ziele auf verschiedenen Ebenen verfolgt. So kann es bei der V. um die (begleitete) Selbstreflexion einer Person oder die Erstellung von Kompetenzbilanzen mithilfe von Fremdevaluation (Evaluation) gehen und ebenso um den Erwerb eines „nicht-traditionellen“ Hochschulzugangs oder die Anrechnung von absolvierten Kursen und Arbeitserfahrungen zur Verkürzung einer Ausbildung. Die V. von Kompetenzen erfüllt somit vielfältige Funktionen. Wichtigster Bezugspunkt von Validierungsprozessen ist die Qualität. Gütekriterien markieren jene Ansprüche, die sowohl an das Verfahren als auch an das Ergebnis der V. gestellt werden. Prinzipiell geht es bei der V. darum, alle Lernergebnisse – ob formal, non-formal oder informell erworben –
gleich zu bewerten. Damit soll eine formale und gesellschaftliche A. (Anerkennung, gesellschaftliche – personale) aller Kompetenzen erreicht werden, die sich eine Person im Laufe ihres Lebens (Lebenslauf) angeeignet hat.

Mit der V. von Kompetenzen wird ein wesentlicher Beitrag zur Durchlässigkeit des Bildungssystems geleistet, was wiederum die Mobilität und Flexibilität von Lernenden im Bildungssystem und von Personen am Arbeitsmarkt erhöht. Die Bemühungen zur V. fielen v. a. im Bereich der Angebote von Erwachsenen- und Weiterbildung auf fruchtbaren Boden. Mittlerweile wurden zahlreiche – teils sehr unterschiedliche – Modelle und Verfahren implementiert, die vielfach beruflich relevante Kompetenzen, aber auch darüber hinausweisende, persönliche und soziale Kompetenzen bilanzieren und anerkennen. Auch im Zuge der Professionalisierung von in der Erwachsenen- und Weiterbildung Tätigen gewinnt die A. und V. von erwachsenenpädagogischen Kompetenzen zunehmend an Bedeutung. Beispielhaft soll hier auf das schweizerische (modulares Baukastensystem Ausbildung der Ausbildenden, AdA), das österreichische (Weiterbildungsakademie Österreich, wba) und das deutsche Modell (Grundlagen für die Entwicklung eines trägerübergreifenden Anerkennungsverfahrens von Kompetenzen Lehrender in der Erwachsenen- und Weiterbildung, GRETA) verwiesen werden (Kompetenzerfassung; Kompetenzmessung).

Literatur

Amtsblatt der Europäischen Union. (2012). Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens. Brüssel (BE): EU.

Gnahs, D. (2010). Kompetenzen – Erwerb, Erfassung, Instrumente (Reihe Studientexte für Erwachsenenbildung, Bd. 10). Bielefeld: W. Bertelsmann.

Gruber, E., Schlögl, P., Assinger, P., Gugitscher, K., Lachmayr, N. & Schmidtke, B. (2021). Kompetenzanerkennung und Validierungspraxis in der Erwachsenen- und Weiterbildung. Theoretische Bezüge und empirische Befunde. Bielefeld: wbv Publikation.

Aneignung – Vermittlung
Anerkennung, gesellschaftliche – personale