Thiemo Fojkar
DOI: https://doi.org/10.35468/wbeb2022-050
Der BBB ist ein Zusammenschluss bedeutender Anbieter von Bildungsprogrammen in Deutschland. In seinen Mitgliedsunternehmen und -verbänden unterstützen jährlich Tausende von Mitarbeitenden Menschen mit qualitätsgeprüften Aus- und Weiterbildungen bei der Verbesserung ihrer beruflichen Chancen.
Der Verbund wurde 2001 gegründet, um eine hohe → Qualität von auf den Arbeitsmarkt gerichteten → Angeboten zur beruflichen Bildung (→ berufliche Weiterbildung; → Berufsbildung) nachhaltig zu sichern. Deshalb hat der BBB den sog. Qualitätsstandard BQM (Bildungs-Qualitäts-Management) in Form eines Anforderungskatalogs an die Weiterbildung entwickelt. Er übersetzt die in der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) formulierten Forderungen an Bildungsträger und macht diese anwendbar. Somit hat er sich als Umsetzungshilfe für den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems im Bildungsbereich bewährt und ist heute ein anerkannter Qualitätsstandard für Bildungsdienstleister. Die mittlerweile 93 Mitglieder des BBB verpflichten sich per Statut, die Qualitätsgrundsätze einzuhalten.
Zweck des Bildungsverbands ist es, gemeinsame Interessen der Träger in den Bereichen außerbetriebliche Qualifizierung sowie soziale und berufliche Integration wahrzunehmen. Zudem soll die Qualität in diesen Bereichen gesichert werden. Hierbei werden die Bestrebungen der Mitglieder in unternehmens-, bildungs- und sozialpolitischen Angelegenheiten durch Information und Beratung gefördert und koordiniert. Innerhalb des BBB haben Mitglieder eine gesonderte Zweckgemeinschaft gebildet, die arbeits- und tarifrechtliche Regelungen entwickelt und mit den Gewerkschaften verhandelt. Der Beitritt von Mitgliedern zu dieser Gemeinschaft wird separat erklärt.
Die Arbeitsweise ist besonders geregelt. Ziel ist ein Regelwerk, das vom zuständigen Bundesministerium für allgemeinverbindlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erklärt wird. Diese Zweckgemeinschaft besitzt somit Tariffähigkeit. Als integraler Bestandteil des BBB konnte sie 2013 mit den Gewerkschaften VERDI und GEW zum ersten Mal einen Mindestlohn für einen Großteil der Beschäftigten in den Rechtskreisen II und III des Sozialgesetzbuchs (SGB) abschließen. Dieser wurde per Kabinettsbeschluss als allgemeinverbindlich erklärt. In mehreren Anpassungen hinsichtlich der Entgelthöhe sowie einer endgültigen Allgemeinverbindlichkeitserklärung für alle pädagogisch tätigen Beschäftigten in den genannten Rechtskreisen ist dieser Mindestlohn bis heute Standardmindestvergütung. Damit hat die Zweckgemeinschaft des BBB wesentlich zur Steigerung der Attraktivität der Berufsbilder in diesen Bereichen beigetragen und eine zunehmende Prekarisierung der betreffenden Beschäftigten gestoppt. Sozialpolitisch ist es ihr damit – unterstützt von der Bundesregierung – gelungen, die tendenziell ruinöse Wettbewerbssituation unter den Bildungsdienstleistern (→ Weiterbildungsmarkt) zu Lasten der Beschäftigten zu befrieden. Zunehmend setzt sich der BBB auch auf Bundesebene für die Verbesserung der sozial-, arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Rahmenbedingungen von Aus- und Weiterbildungsprozessen ein.
Mittlerweile ist der BBB der führende Bildungsverband für öffentlich geförderte berufliche Bildung in Deutschland (→ staatliche Weiterbildungsförderung) und nimmt kontinuierlich bei Anhörungen im Rahmen von Gesetzgebungsvorhaben teil. Durch die strategische Zusammenarbeit mit weiteren bildungsaffinen Verbänden ist ein starkes → Netzwerk entstanden, das Gehör bei den politischen Entscheidungsträgern findet. Der BBB versteht sich als Sprachrohr für die Menschen, die keine Ausbildung und/oder keine Beschäftigung haben und denen mittels Bildungsdienstleistern geholfen werden muss, ihr Leben selbst zu gestalten. Andererseits ist es für die Arbeitgeber wichtig, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. Daher ist es Aufgabe des BBB, sog. Beschäftigungsreserven durch gezielte Aus- und Weiterbildung zu erschließen.
Literatur
Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband). (Hrsg.). (2021). Satzung. Berlin: BBB.