Abschlussbezogene Weiterbildung

Elisabeth M. Krekel & Verena Schneider

DOI: https://doi.org/10.35468/wbeb2022-001

Für den Begriff a. W. gibt es – wie für den der „Weiterbildung“ – keine allgemeingültige Definition. Der Bezug auf einen Abschluss weist grundsätzlich darauf hin, dass eine berufliche und gesellschaftliche Verwertung angestrebt wird und es sich um Maßnahmen mit vergleichsweise großem Umfang und Aufwand handelt. In Deutschland sind Arbeitsmarkt und Tarifsystem weitgehend auf das Berufsprinzip und damit auf formale, staatlich anerkannte Abschlüsse ausgerichtet. Im Weiterbildungsbereich kann die Vorbereitung auf Prüfungen mit dem Ziel eines formalen Abschlusses aber durchaus auch auf non-formalem und informellem Weg erfolgen (formale – non-formale – informelle Bildung). Politisch liegt die Schwerpunktsetzung der letzten Jahre primär auf beruflich verwertbarer Weiterbildung.

Ursprünglich bezog sich die Bezeichnung a. W. auf formale, staatlich anerkannte Bildungsabschlüsse. Neben dem zweiten Bildungsweg und dem Erwerb von Berufsabschlüssen bildete sich mit der Zeit ein Markt für beruflich verwertbare Zertifikate he­raus (Zertifikate – Abschlüsse), insb. bei den Kammern und den Volkshochschulen (vhs). Eine besondere Rolle spielt der IT-Bereich, in dem Herstellerzertifikate oftmals einen höheren Stellenwert als formale Abschlüsse haben. Als neuere Entwicklung werden im Hochschulbereich neben weiterbildenden Studiengängen vermehrt Zertifikate zur wissenschaftlichen Weiterbildung angeboten, die teilweise auch auf Studiengänge angerechnet werden können. Generell steigt das Angebot an Zertifikaten in der Weiterbildung, wobei Vergleichbarkeit und Akzeptanz je nach Bereich z. T. stark variieren (z. B. Nuissl, 2019).

Käpplinger (2007) fasst a. W. wesentlich weiter und bezieht neben Zertifikaten und Abschlüssen auch Unterstützungsmaßnahmen zum Erlangen eines formalen Abschlusses ein, z. B. ausbildungsbegleitende Hilfen und Kurse zur Studienvorbereitung sowie Sprach- und Computerkurse. Neuerdings werden in der revidierten vhs-Statistik auch solche Kurse und deren Einzelmodule als „abschlussbezogen“ erfasst, die auf eine Prüfung oder ein Zertifikat hinführen. Dies sind zum größten Teil Sprachkurse (Sprachenzertifikate).

Grundsätzlich geht es bei Zertifikaten und Abschlüssen um den Nachweis von Lernleistungen und Kompetenzen, die Zugänge zu weiteren Bildungsmaßnahmen und/oder Tätigkeiten und Berufen eröffnen. Zertifikate sind eher „die allgemeine Form einer Leistungsbestätigung, die zugleich eine allgemeine Funktion im Berechtigungswesen […] haben. Abschlüsse sind demgegenüber formalisierte Schlussprüfungen von länger währenden Ausbildungs- oder Fortbildungsgängen, die höher verregelt sind und vom Status her eine Funktion im Berufsleben und Berufsbild haben“ (Nuissl, 2003, S. 9).

Im letzteren Sinne sind u. a. die Angebote der beruflichen Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) sowie der Fachschulen zu verstehen. Hier sind berufliche Aufstiegs- und Karrierewege auf den Stufen 5, 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) etabliert (z. B. Fachberaterinnen und -berater, Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker, Fach- und Betriebswirtinnen und -wirte), die gleichwertige Entwicklungsmöglichkeiten wie ein Hochschulstudium bieten und über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) individuell gefördert werden können. Mit der BBiG-Novelle 2020 wurde zur Verbesserung des Ansehens die Bezeichnung „höherqualifizierende Berufsbildung“ in Kombination mit neuen, auf die DQR-Stufen 5 bis 7 abgestimmten Abschlussbezeichnungen (Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Bachelor Professional, Master Professional) eingeführt.

Auch der (nachträgliche) Erwerb eines (anderen) Berufsabschlusses ist der a. W. zuzurechnen. Hier gibt es Programme zur Umschulung, zur Vorbereitung auf die Externenprüfung oder zur Vermittlung von Teilqualifikationen, die auch durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit). Zwar hatte sich mit der Einführung der Hartz-Gesetze der Fokus der Förderung zwischenzeitlich weg von a. W. hin zu kürzeren Maßnahmen verschoben, jedoch wurde für Geringqualifizierte im Rahmen des im Jahr 2020 verabschiedeten „Arbeit-von-morgen-Gesetzes“ ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Weiterbildung zum Erwerb eines Berufsabschlusses geschaffen.

Literatur

Bundesministerium für Forschung und Bildung. (Hrsg.). (2020). Berufsbildungsgesetz. In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920). Bonn: BMBF.

Käpplinger, B. (2007). Abschlüsse und Zertifikate in der Weiterbildung (Schriftenreihe des Bundesinstituts für Berufsbildung, zugl. Diss., Humboldt-Univ. Berlin, 2006). Bielefeld: W. Bertelsmann.

Nuissl, E. (2019). Zertifikate und Abschlüsse in der Weiterbildung. In P. Krug & E. Nuissl (Hrsg.), Praxishandbuch WeiterbildungsRecht. Fachwissen und Rechtsquellen für das Management von Bildungseinrichtungen (Loseblattwerk, Kap. 5.0). Neuwied: Luchterhand.

Nuissl, E. (2003). Leistungsnachweise in der Weiterbildung. Report. Literatur- und Forschungsreport Weiterbildung, 26(4), 9–24.

Adressatenforschung