Rolf Arnold
DOI: https://doi.org/10.35468/wbeb2022-109
F. ist ein Teil der → beruflichen Weiterbildung und umfasst alle Angebote zur Entwicklung von beruflichen Kompetenzen, die nach Abschluss einer ersten beruflichen Ausbildung in Anspruch genommen werden.
Seit den 1990er Jahren ließ sich eine stetig wachsende Bedeutung der beruflichen Weiterbildung feststellen, sodass man im erwachsenenpädagogischen Diskurs bereits den Wandel von einer Erstausbildungs- zu einer Weiterbildungsgesellschaft thematisierte. Dieser Trend markiert eine Entwicklung, die auch durch den phasenweisen Rückgang der Weiterbildungsbeteiligung (z. B. von 1997 bis 2003) nicht wirklich infrage gestellt wird. Folgt man den Ergebnissen des Adult Education Survey zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland (BMBF, 2021), so ist die Quote der → Teilnahme an Erwachsenen- und Weiterbildung im Vergleich in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen: von 23 Prozent (1979) über 48 Prozent (1997) und 50 Prozent (2018) auf über 60 Prozent (2020). Dies bedeutet, dass ca. jede oder jeder zweite Deutsche im erwerbsfähigen Alter jährlich eine Weiterbildungsmaßnahme besucht – ein Trend, der insb. auf die gestiegene Beteiligung an Maßnahmen der → betrieblichen Weiterbildung zurückzuführen
ist.
Als F. werden beruflich orientierte Weiterbildungsangebote bezeichnet, die der Anpassung der → Kompetenzen in einem ausgeübten Beruf (Anpassungsfortbildung) oder dem beruflichen Aufstieg in demselben beruflichen Kontext (Aufstiegsfortbildung) dienen. Neben der → Umschulung (zu einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf oder zum Einstieg in Erwerbsberufe) und dem Lernen im Prozess der Arbeit (→ Lernen am Arbeitsplatz oder informelles Lernen) werden Fortbildungsangebote zum Bereich der → Berufsbildung gezählt.
Als „Anpassungsfortbildung“ werden Maßnahmen bezeichnet, in denen (häufig in von Betrieben oder Kammern organisierten Kursen bzw. Programmen) die → Qualifikationen der Arbeitnehmenden an gewandelte Anforderungen angepasst werden. Dies kann sowohl in kurativer als auch in präventiver Absicht geschehen. Kurativ ausgerichtet ist die Anpassungsfortbildung dann, wenn benachteiligte Arbeitnehmende bzw. Arbeitssuchende (z. B. Arbeitslose, Frauen nach der Familienphase) auf den beruflichen Wiedereinstieg vorbereitet werden (→ Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit). Eine präventive Funktion erfüllt die Anpassungsfortbildung dann, wenn sie in sich verändernden Marktsituationen Arbeitnehmende „vorauseilend“ so qualifiziert, dass diese die neuen beruflichen Situationen erfolgreich meistern und so vor Arbeitslosigkeit bewahrt werden können. Bisweilen ist auch von „Erhaltungs-“ oder „Erweiterungsfortbildung“ die Rede. Damit sind Angebote zur Auffrischung bzw. Ergänzung der bereits ausgeprägten beruflichen Kompetenzen gemeint. Beide Begriffe haben sich jedoch im wissenschaftlichen Diskurs nicht durchgesetzt.
Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung erwirbt der Arbeitnehmende demgegenüber nicht nur Kenntnisse, sondern auch Berechtigungen (z. B. Meister- oder Techniker-Abschluss) zur Übernahme höherer Positionen mit erweiterten bzw. höherwertigen Aufgaben und Zuständigkeiten. Auch die Aufstiegsfortbildung kann eine arbeitsplatzsichernde – also präventive – Funktion erfüllen; im Vordergrund steht allerdings die karriereorientierte Intention des beruflichen Aufstiegs.
Beide Formen der F. sind zweckorientiert. Sie dienen dem derzeit ausgeübten Beruf, weshalb die Kosten auch meist vom Arbeitgeber getragen oder bezuschusst werden, obgleich sich ein Trend zur steigenden finanziellen Beteiligung der → Teilnehmenden beobachten lässt.
Literatur
Barz, H. (Hrsg.). (2010). Handbuch Bildungsfinanzierung. Wiesbaden: Springer VS.
Bundesministerium für Bildung und Forschung. (Hrsg.). (2021). Weiterbildungsverhalten in Deutschland 2020. Ergebnisse des Adult Education Survey – AES-Trendbericht. Berlin: BMBF.
Dehnbostel, P. (2008). Berufliche Weiterbildung. Grundlagen aus arbeitnehmerorientierter Sicht. Berlin: Sigma.